Holzbalken
"Als Werklehrer versuche ich, möglichst vieles mit dem Fahrrad zu erledigen. Früher hatte ich nach damals geltenden Regeln häufig Überlänge. Wäre ich angehalten worden, hätte ich folgende Argumente vorgebracht: Alles gut befestigt, alles gut markiert und beleuchtet, ich bin nicht zu übersehen und die verwendeten Fahrzeuge sind von höchster Proffessionalität!
Heute gelten im Schweizer Strassenverkehrsgesetz zwar etwas originelle Regeln: Mit theoretisch 1m Breite, 18m Länge und 4m Höhe könnte man aber allerhand aufladen. Es darf einfach nicht schwerer als 80 kg sein.
Peter, Schweiz”